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Klaus Biedermann
Geschäftsbereichsleitung
Neukirchener Erziehungsverein
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47506 Neukirchen-Vluyn
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Hilfen zur Erziehung
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz regelt, dass Eltern bei der Erziehung ihres Kindes Anspruch auf Hilfe haben, die sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall richtet und geeignet und notwendig sein muss (§ 27).In den letzten Jahren sind im Erziehungsverein eine Vielzahl von flexiblen pädagogischen und therapeutischen Hilfen entwickelt worden zur Stärkung der Elternkompetenz und Unterstützung im häuslichen Umfeld. Über das jeweilige Jugendamt arbeiten wir in Familien aus allen gesellschaftlichen Kreisen mit aktuellen fachlichen Konzepten mit qualifizierten Mitarbeitenden auf der Grundlage von individuellen Hilfeplänen.
Zu diesen Hilfen können auch individuelle Unterbringungen in Betreutem Wohnen, Bereitschaftspflegefamilien und Erziehungsstellen gehören.