Start
Arbeitsbereiche
Nachrichten
Kalender
Über uns
Verlag
Stellen
Spenden
Kontakt

Bußgeldzuweisungen

Geldauflagen bedeuten auch für den Neukirchener Erziehungsverein eine wichtige Grundlage, um die zahlreichen Projekte finanzieren zu können.
Deutsche Gerichte, die dem Erziehungsverein Geldauflagen zusprechen, erhalten auf dieser Seite alle notwendigen Informationen für die Zuweisung .

Bußgeldzuweisungen können auf folgende Konten, die explizit nicht als Spendenkonten geführt werden, erfolgen:

Sparkasse am Niederrhein

       BLZ: 354 500 00
       Konto: 142 020 0378

Volksbank Niederrhein eG

       BLZ: 354 611 06
       Konto: 141 011

Postbank Essen

       BLZ: 360 100 43
       Konto: 165 18-439


Die Gerichte werden i.d.R. am Tag des Geldeingangs in Kenntnis gesetzt.
Im Rahmen des Jahresspendenberichtes informieren wir unaufgefordert und umfassend über die Mittelverwendung.

Die Zahler erhalten keine Zuwendungebestätigungen.

Wir stellen den Gerichten und Staatsanwaltschaften gerne Materialien (Aufkleber, vorbereitete Überweisungsträger etc.) zur Verfügung.


Impressum | © 2012 NEV

Neukirchener Erziehungsverein
Andreas-Bräm-Straße 18/20
47506 Neukirchen-Vluyn
Telefon: 0049 2845 3920
E-Mail: info@neukirchener.de