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Robert van Beek
Fundraiser
Andreas-Bräm-Straße 18/20
47506 Neukirchen-Vluyn
Fon 02845 / 392-380
Fax 02845 / 392-377
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Vermächtnis & Jubiläum
Sie möchten schon zu Lebzeiten sicher gehen, dass Ihr Nachlass Gutes
tut? Hierzu bietet sich ein Testament an, das die gewünschte Erbfolge
regelt. Darin können Sie nicht nur Ehegatten und Kinder, sondern auch
Freunde, Patenkinder oder gemeinnützige Organisationen einen Teil Ihres
Vermögens zukommen lassen. Sie haben beispielsweise die Möglichkeit, den
Neukirchener Erziehungsverein als Erben, bzw. Miterben einzusetzen oder
durch ein Vermächtnis zu begünstigen. So können Sie sicher sein, dass
ein Teil Ihres Nachlasses zukünftig Kindern in Not hilft. Da der
Neukirchener Erziehungsverein als gemeinnützig anerkannt ist, entfällt
die Erbschafts- oder Schenkungssteuer und Ihr Nachlass kommt in vollem
Umfang vernachlässigten Kindern zu Gute.
Es gibt unterschiedliche Formen der Nachlassregelung wie einen Erbvertrag, eine Schenkung oder ein Vermächtnis. Existiert kein Testament, ist die Erbfolge per Gesetz festgelegt. Sie berücksichtigt zunächst Ehepartner, Kinder und Enkel, in zweiter Linie Eltern, Geschwister und deren Nachkommen.
Gerne senden wir Ihnen nähere Informationen rund um das Thema
Vermächtnis zu. Eine Nachlassregelung in Ihrem Sinne ist jedoch eine wichtige
Sache. Darum empfehlen wir in jedem Fall eine Beratung durch einen Notar
oder Rechtsanwalt.