Start
Arbeitsbereiche
Nachrichten
Kalender
Über uns
Verlag
Stellen
Spenden
Kontakt

Vermächtnis & Jubiläum

Sie möchten schon zu Lebzeiten sicher gehen, dass Ihr Nachlass Gutes tut? Hierzu bietet sich ein Testament an, das die gewünschte Erbfolge regelt. Darin können Sie nicht nur Ehegatten und Kinder, sondern auch Freunde, Patenkinder oder gemeinnützige Organisationen einen Teil Ihres Vermögens zukommen lassen. Sie haben beispielsweise die Möglichkeit, den Neukirchener Erziehungsverein als Erben, bzw. Miterben einzusetzen oder durch ein Vermächtnis zu begünstigen. So können Sie sicher sein, dass ein Teil Ihres Nachlasses zukünftig Kindern in Not hilft. Da der Neukirchener Erziehungsverein als gemeinnützig anerkannt ist, entfällt die Erbschafts- oder Schenkungssteuer und Ihr Nachlass kommt in vollem Umfang vernachlässigten Kindern zu Gute.

Es gibt unterschiedliche Formen der Nachlassregelung wie einen Erbvertrag, eine Schenkung oder ein Vermächtnis. Existiert kein Testament, ist die Erbfolge per Gesetz festgelegt. Sie berücksichtigt zunächst Ehepartner, Kinder und Enkel, in zweiter Linie Eltern, Geschwister und deren Nachkommen.

Gerne senden wir Ihnen nähere Informationen rund um das Thema Vermächtnis zu. Eine Nachlassregelung in Ihrem Sinne ist jedoch eine wichtige Sache. Darum empfehlen wir in jedem Fall eine Beratung durch einen Notar oder Rechtsanwalt.

Kontakt



Impressum | © 2012 NEV

Neukirchener Erziehungsverein
Andreas-Bräm-Straße 18/20
47506 Neukirchen-Vluyn
Telefon: 0049 2845 3920
E-Mail: info@neukirchener.de