 Ambulante Behindertenhilfe Die Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes hat in den letzten Jahrzehnten vielfältige, hochdifferenzierte und hochspezialisierte stationäre und ambulante Betreuungsformen für Kinder und Jugendliche hervor gebracht.
Menschen mit Behinderungen fehlt es demgegenüber bundesweit immer noch an einer angemessenen Vielfalt präventiver, ambulanter Förder-, Assistenz- und Betreuungsformen. Verschärft wird dieser Zustand für betroffene und deren Angehörige oftmals durch eine Impulsschwäche der örtlichen Sozialhilfeträger. Dort vorgetragene Hilfebedarfe oder Anfragen von Betroffenen und deren Bezugssystemen stoßen nicht selten auf unzureichende Beratung und Unterstützung und bilden so eine wesentliche Schwachstelle im System der sogenannten Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen.
Seit 2002 hat sich der Behindertenhilfeverbund in besonderer Weise auch dem Aufbau vorstationärer, ambulanter Betreuungsformen gestellt und insbesondere im Kreis Wesel maßgeblich zum Aufbau eines variantenreichen ambulanten Settings beigetragen.
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