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Therapeutische Hilfen

Therapeutische Maßnahmen im Bereich der Betreuungsformen des Behindertenhilfeverbundes zielen - anders als in den Betreuungsformen des Jugendhilfeverbundes - nicht
a priori auf rehabilitative Maßnahmen ab bzw. konzentrieren sich auf resozialisierende Maßnahmen, da die Zugangsbedingungen hier andere sind: Betreut werden jene Menschen mit Behinderungen, die im Ursprungsmilieu wie beispielsweise der Familie deshalb nicht weiter betreut werden können, weil die intensiven Betreuungserfordernisse und anhaltende somatische Pflegesituationen zu Überforderungen der Angehörigen führen.

Insofern ist das Ziel einer ersten Hilfe- und Förderplanung nicht die Rückführung ins bisherige Lebensmilieu sondern zunächst die Fortführung und Sicherstellung einer angemessenen Wohn- und Betreuungssituation. Analog zu normalen biografischen Entwicklungen ist ein wesentliches Ziel im Rahmen eines geschützten Lebensraumes unter Würdigung der persönlichen Behinderungsformen die Heranführung an eine möglichst selbständige Lebensgestaltung. Dem Ziel "Befähigung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben", als originäre Aufgabe der Betreuungsformen, ordnen sich insbesondere auch therapeutische Hilfen im medizinischen, physiotherapeutischen, heilpädagogischen, psychosozialen sowie psychotherapeutischen Bereich unter und übernehmen insofern unterstützende, komplementäre Funktionen in diesem Prozess.

Einen Schwerpunkt der therapeutischen Hilfen bilden heilpädagogische Maßnahmen, die in den Lebensalltag und die Freizeitmaßnahmen der Bewohnerinnen und Bewohner integriert werden und insofern weniger als spezifische Therapie sondern als normale Assistenz erlebt werden. Dies verändert zugleich die Selbstwahrnehmung der Bewohner insofern, als sie sich nicht vordergründig als therapiebedürftig erleben und mindert insofern deren latentes Gefühl der Andersartigkeit und des "behindert sein".

Für weiterreichende diagnostische Abklärungen und gezielte Verhaltenstherapeutische Angebote steht darüber hinaus eine Psychologin zur Verfügung. Medizinische und physiotherapeutische Maßnahmen wie Krankengymnastik, moto- und logopädische Maßnahmen sowie ostheopathische Therapien werden außerhalb der Einrichtung über private Anbieter wahrgenommen.

 

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