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ambulante Altenhilfe Die gestiegene Lebenserwartung führt zu einer wachsenden Zahl von Senioren, die ggf. mit zugeschalteten Hilfen, dauerhaft zu Hause leben wollen. Auf (gesellschafts)politischer Ebene wird diese demografische Entwicklung begegnet mit dem Grundsatz –Vorrang der häuslichen Pflege- bzw. –ambulant vor stationär- der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI). Zwar wird dem Prinzip der Eigenverantwortung (§ 6) ein hoher Stellenwert einberäumt, dieses bezieht sich jedoch eher auf Vermeidung von Pflegebedürftigkeit als auf langfristige Sicherung von Lebensqualität. Hinzu kommt die Zunahme alleinstehender Senioren, die weder auf partnerschaftliche Fürsorge noch auf nachhaltige Aufmerksamkeit von Kindern zurückgreifen können. Für diese Zielgruppe gilt es Vereinsamung bis Verwahrlosung entgegenzuwirken, den Erhalt der Alltagskompetenz gezielt zu stützen und ggf. eine niedrigschwellige Kompensation zu ermöglichen. Der Neukirchener Erziehungsverein erkennt diese Entwicklung als Aufgabe und will dies zunächst in Krefeld umsetzen durch bedarfsgerechte Unterstützung und Hilfen in einem ambulanten Netzwerk.
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