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Leistungsbereich D - Sozialpädagogische Einzelbetreuung für junge Menschen
D.1.1 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Stand: Juni 2003

1. Leistungskategorie

Stationäres Verselbständigungswohnen für Jugendliche und junge Volljährige
Platz in einer sonstigen betreuten Wohnform
Familienersetzende Hilfe für junge Menschen ab 16 Jahre

2. Platzzahl/Größe der Betreuungseinheiten

Gesamtplatzzahl: 131

2.1. Betreuungsformen:

Jugendliche und junge Volljährige erhalten intensive sozialpädagogische Hilfen entsprechend ihres individuellen Entwicklungsstandes mit dem Ziel einer eigenverantwortlichen Lebensführung außerhalb ihrer Herkunftsfamilie. Die Sicherung der neuen Lebenssituation erfolgt durch Vorhalten / Finanzierung einer kleinen Appartementwohnung und Geldleistungen gemäß Haushaltsvorstand BSHG.
Der junge Mensch wird in allen Fragen seiner persönlichen Entwicklung und beim Aufbau eines eigenen Lebensfeldes beraten und unterstützt.

3. Betreuungsdichte / Qualifikation der Mitarbeiter

3.1. Betreuungsdichte

Ein Mitarbeiter betreut in dieser Betreuungsdichte einen jungen Menschen
(Betreuungsschlüssel 1:0,90)

3.2. Qualifikation der Mitarbeiter

pädagogische Fachkräfte (in der Regel FHS-Abschluss), teilweise mit Zusatzqualifikationen und langjährigen Erfahrungen in der Jugendhilfe. Die Betreuung kann bei diesem Intensivangebot auf zwei Fachkräfte verteilt werden.

3.3. Qualitätsentwicklung

  • Qualitätssicherung und transparente Strukturen werden gewährleistet durch ein installiertes Qualitätsmanagementsystem auf der Grundlage von internationalen Qualitätsmanagementmodellen
  • Beteiligung aller Mitarbeiter über regelmäßig arbeitende, prozessorientierte Qualitätszirkel
  • Erstellung und kontinuierliche Pflege von Qualitätshandbüchern mit den wesentlichen Schlüsselprozessen
  • Anleitung und Beratung der MitarbeiterInnen durch die jeweilige Leitung
  • wöchentliche Teambesprechungen, individuelle Fallberatungen und regelmäßige Supervisionen sichern die Qualität der Hilfeleistung
  • Dokumentation von Prozessen und Leistungen
  • Fort- und Weiterbildung (intern und extern)
  • Mitarbeit in Fachausschüssen
  • Einbindung in den Jugendhilfeverbund des Erziehungsvereins
  • Fortschreibung und Weiterentwicklung des Leistungsangebotes in enger Abstimmung mit den jeweiligen Jugendämtern anhand der örtlichen Bedarfslagen

4. Rechtliche Grundlage

SGB VIII § 27 in Verbindung mit §§ 34, 35a und 41

4.1. Aufnahmeverfahren

  • Bearbeitung und fachliche Prüfung von Anfragen fallführender Stellen sowie Institutionen
  • Informations- und Vorstellungsgespräch im jeweiligen Kinder- und Jugendhilfebüro
  • Clearing- und Diagnosephase
  • Erstellung eines Betreuungsplanes
  • Mitwirkung im Hilfeplanverfahren durch Entwicklung eines individuellen Hilfekonzeptes
  • Klärung und Bereitstellung von geeignetem Wohnraum

5. Zielgruppe

  • junge Menschen mit mangelnder Gruppenfähigkeit
  • junge Menschen als Fortsetzung vorausgegangener stationärer Hilfen zur Erziehung
  • junge Menschen aus der Herkunftsfamilie zum Ausbau einer selbständigen Lebensführung
  • junge Menschen, denen auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen in der Herkunftsfamilie nicht geholfen werden kann
  • junge Menschen, die sich für diese betreute Wohnform entscheiden
  • junge Menschen mit einem Mindestmaß an persönlicher Reife und Verantwortlichkeit
  • junge Menschen mit der grundsätzlichen Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Haushaltsführung
  • junge Menschen mit der Bereitschaft zur schulischen oder beruflichen Ausbildung

6. Sozialpädagogische Grundleistungen

6.1. Alltag/Setting/Umfang der Betreuung

Die sozialpädagogische Einzelbetreuung bietet Jugendlichen und jungen Volljährigen individualpädagogische Hilfen mit regelmäßiger, aber nicht ständiger Betreuung.
Folgende Grundleistungen der Beratung, Begleitung und Unterstützung können im Einzelfall enthalten sein auf der Grundlage der vereinbarten Betreuungsdichte:

  • gezielte Hilfen bei der Gestaltung der Wohnsituation
  • Entwicklung der eigenen Lebensperspektive
  • Unterstützung zur Selbstversorgung im hauswirtschaftlichen Bereich
  • Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz
  • Klärung finanzieller Fragen und Hilfe bei der Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche
  • Förderung der Beziehungsfähigkeit
  • Bewältigung persönlicher Krisen
  • aktive Freizeitgestaltung
  • freizeit- und erlebnispädagogische Aktivitäten im Einzelfall
  • klärende Gespräche mit Vermietern und Nachbarn
  • Anleitung zur eigenverantwortlichen Gestaltung des Mietverhältnisses
  • bei fortgeschrittener Verselbständigung Unterstützung und Begleitung bei der Suche und Anmietung einer eigenen Wohnung

Die intensiven Kontakte zwischen Betreuer und jungem Menschen finden wöchentlich regelmäßig in Form von Hausbesuchen, begleitenden Außenkontakten, Freizeitaktivitäten, Büroterminen und Telefonkontakten statt.

Weitere Betreuungsleistungen sind:

  • Betreuungs-, Hilfe- und Erziehungsplanung mit entsprechender Dokumentation
  • Berichterstellung zu Hilfeplangesprächen
  • Vernetzung mit Formen anderer Hilfeangebote unter Beibehaltung der Beziehungskontinuität
  • klientenbezogene Verwaltungsarbeiten

6.2. Individuelle Förderung

  • besondere zusätzliche sozialpädagogische Betreuung im Alltag zur Abwendung akuter Gefahren, zur Krisenintervention sowie verstärkte alltagspraktische Trainings
  • Hilfen im Zusammenhang eines Strafverfahrens
  • Hilfen im Zusammenhang einer Abhängigkeit
  • Hilfen bei Schwangerschaften
  • Einleitung weiterer Hilfemaßnahmen (Beratung, Therapie, fachärztliche Versorgung)
  • Unterstützung besonderer Freizeit- und Ferienmaßnahmen
  • Sicherstellen der Erreichbarkeit, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen durch Bereitschaftsdienst

6.3. Eltern/Familienarbeit

Hilfestellung bei der Beziehungsklärung mit den Eltern, Angehörigen und Partnern, Elterngespräche im Bedarfsfall nach pädagogischer Notwendigkeit entsprechend der Hilfeplanung.

6.4. Psychologische Grundleistungen

für die jungen Menschen:bei Bedarf interne Diagnostik und Therapieangebot, Vorbereitung auf externe Therapie.
für die Mitarbeiter: Beratung durch Therapeuten und pädagogische Leitung sowie regelmäßige Supervision.

6.5. Schulische und berufliche Förderung

  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Auswahl der Berufs- bzw. Schulausbildung entsprechend der Hilfeplanung
  • Motivierung zum regelmäßigen Schul- bzw. Ausbildungsbesuch
  • begleitende Kontakte zu Lehrpersonen/Ausbildern, zur Stabilisierung des Schul- und Ausbildungsverhaltens
  • Hilfe zur Konfliktlösung am Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz
  • Organisation von Nachhilfe und Praktika
  • Hilfe bei der Beschaffung berufsvorbereitender Angebote

7. Versorgungsbereich

7.1. Hauswirtschaftliche, technische Leistungen

  • Unterstützung bei der Ausstattung und Bezug einer eigenen Wohnung
  • Hilfe bei Instandhaltung und Renovierung von Wohnraum durch Hausmeister
  • Umzugshilfen

7.2. Räumlichkeiten

  • Unterhalten von Büro- und Beratungsräumen in den Kinder- und Jugendhilfebüros des Neukirchener Erziehungsvereins
  • Bereitstellung und Instandhaltung von Wohnungen für die zu betreuenden jungen Menschen.

8. Individuelle Zusatzleistungen

Im Rahmen des jeweiligen Betreuungssettings sind Zusatzleistungen aus den differenzierten ambulanten Hilfeangeboten der Regionalen Jugendhilfe möglich wie z.B.

  • Clearing/ambulante Diagnostik als gesonderte Leistung
  • Kriseninterventionsprogramm "Familie im Mittelpunkt" (FiM)
  • Elterntraining
  • externe Hausaufgabenbetreuung
  • gesonderte Hilfen für Schwangere, junge Mütter und Alleinerziehende (z.B. Unterstützende Familienhilfe A.3)
  • Video-Home-Training
  • Therapeutische Fachleistungsstunde durch aufsuchende systemische Therapie
  • Rückführungs-Fallmanager
  • Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit

Weiterhin sind aus dem Jugendhilfeverbund des Neukirchener Erziehungsvereins folgende stationäre Leistungen zusätzlich oder alternativ möglich:

  • Familiäre Bereitschaftsbetreuung als Inobhutmaßnahme
  • Erziehungsstellen sowie Projektstellen im In- und Ausland
  • Unterbringung in unserem Mutter-Kind-Haus
  • Unterbringung in den differenzierten stationären Heimbereichen mit intensiv-pädagogischen und/oder therapeutischen Schwerpunkten

9. Kosten

Die Kosten der Entgeltsätze ist der jeweils gültigen Liste der Leistungsentgelte des Neukirchener Erziehungsvereins zu entnehmen.

 

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