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Leistungsbereich E.3
Förderung der Schulbildung im Rahmen der Förderschule, Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“

Sozial- und Sonderpädagogische Ganztagsschule im Primarbereich der Sonneck-Schule

Stand: 03/2007

1.0 Leistungskategorie

Jugendhilfeangebot:
Im Rahmen der sozial- und sonderpädagogischen offenen Ganztagsschule (SSG) im Primarbereich der staatlich genehmigten, privaten Ersatzschule, Förderschule, Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung im Bildungsbereich der Grund- und Hauptschule sowie des Berufskollegs des Erziehungsvereins in Neukirchen-Vluyn.

2.0 Platzzahl/Größe der Betreuungseinheiten

12 Plätze (1 Gruppe)

2.1 Betreuungsform

Ganztagsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-4, in Ausnahmefällen der Klassen 5-6.
Von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr werden zusätzlich zum planmäßigen Unterricht an unterrichts- und an unterrichtsfreien Tagen Bildungs-, Förder- und Freizeitangebote gemacht. In den Ferien wird bei Bedarf ein Ferienprogramm angeboten. Die Maßnahme basiert auf enger Zusammenarbeit zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe.

3.0 Betreuungsdichte / Qualifikation der Mitarbeiter

3.1.1 Betreuungsdichte

  • 1,95 Stellen pro 12 Schülerinnen / Schüler an sozialpädagogischen Fachkräften
  • 0,22 Stellen Betreuung durch pädagogische Hilfskraft
  • Stellenanteile Leitung, Beratung, Verwaltung usw. pauschaliert

3.2 Qualifikation der Mitarbeiter

  • Sonderpädagoginnen / Sonderpädagogen mit der Fachrichtung ´Emotionale und soziale Entwicklung´ und ´Lernen´ (nicht im Entgeltsatz enthalten)
  • Diplomsportlehrer (nicht im Entgeltsatz enthalten)
  • Erzieherinnen und Erzieher
  • Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
  • ggfs. Unterstützt durch Praktikantinnen und Praktikannten

3.3 Qualitätsentwicklung

konzeptionelle Fortschreibung, Erziehungs- und Förderplanung, Erarbeitung von Schlüsselprozessen

4.0 Rechtliche Grundlage

  • SGB VIII §§ 27, 35a, 36 in Verbindung mit der
  • Sonderpädagogischen Förderung Schulpflichtiger gem. §§ 19 und 20 Schulgesetz NRW.

4.1 Aufnahmeverfahren

Das Aufnahmeverfahren erfolgt gem. der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung § 52 Schulgesetz (AO-SF).
Die Aufnahme in die sozial- und sonderpädagogische Maßnahme wird in Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten, dem örtlichen Kostenträger (Jugendamt), den Lehrkräften und den sozialpädagogischen Fachkräften gemeinsam auf der Grundlage der Hilfeplanung entschieden. Die Laufzeit der Maßnahme umfasst im Regelfall das laufende Schuljahr.
Mit den aktuell sorgenden Bezugspersonen wird eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen, die die Rechte und Pflichten der Beteiligten regelt.

5. Zielgruppe

Es handelt sich um Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter, in Ausnahmefällen Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6, mit festgestelltem Förderschwerpunkt im Bereich des emotionalen Erlebens und sozialen Handelns, die

  • besondere individuelle schulische Förderangebote
  • Hilfen bei den Hausaufgaben
  • einen verlässlichen Förder- und Betreuungsrahmen, der über die üblichen Schulzeiten hinausgeht (einschließlich einer warmen Mahlzeit)
  • einen strukturierten, Orientierung gebenden Tagesablauf
  • soziales Lernen in der Gruppe
  • Hilfen bei der Freizeitgestaltung

benötigen.

6. Sozialpädagogische Grundleistungen

6.1 Alltag / Setting / Umfang der Betreuung

Ausgangspunkt der pädagogischen Arbeit ist die individuelle Erziehungs- und Förderplanung, die regelmäßig fortgeschrieben wird. Individuelle Förderangebote knüpfen an persönlichen Fähigkeiten und vorhandenen Stärken an. Die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem außerunterrichtlichen Angebot arbeiten eng zusammen und stellen die umfassende Förderung und Betreuung der Kinder sicher. Schwerpunkte:

  • Erziehung zu elementaren Formen des Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens
  • Aufbau und Stärkung des Selbstvertrauens
  • Hilfen in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik, Kognition sowie sprachliche Kommunikation

Der Tagesablauf ist verlässlich, rhythmisiert und strukturiert, die Gruppe ist gleich bleibend und überschaubar.

6.2 Individuelle Förderung

  • Gezielte, individuell abgestimmte entwicklungsfördernde und persönlichkeitsstärkende Förderangebote
  • Förderung der körperlichen Entwicklung, der Gesundheit und des äußeren Erscheinungsbildes
  • Förderung der Freizeitgestaltung (z.B. Werkangebote, Gartenprojekt, Sport, kreative und musische Angebote)
  • Förderung einer altersgemäßen Selbstständigkeit

6.3 Eltern/Familienarbeit

Regelmäßige Gespräche mit den Eltern zur Abstimmung und Fortschreibung der Erziehungs- und Förderplanungen, Fest- und Feiergestaltung (siehe individuelle Zusatzleistungen)

6.4 Psychologische Grundleistungen

  • Unterstützung und Begleitung der Pädagogik
  • Beratung bei der Erstellung und Fortschreibung der individuellen Förder- und Erziehungspläne (siehe individuelle Zusatzleistung)

6.4.1 Heilpädagogisch-therapeutische Grundleistungen (siehe individuelle Zusatzleistungen)

6.5 Schulische und berufliche Förderung

  • Förderung der Arbeitshaltung z.B. durch tägliche Begleitung bei der Erledigung der Hausaufgaben
  • Individuelle Förderangebote zur Stärkung der schulischen Leistungsfähigkeit und zur Aufarbeitung von Defiziten im mathematischen und sprachlichen Bereich

7.Versorgungsbereich

7.1 Hauswirtschaftliche, technische Leistungen

  • Gewährung von Verpflegung (warme Mittagsmahlzeit)
  • Transport des jungen Menschen

7.2 Räumlichkeiten

Die Räumlichkeiten befinden sich innerhalb des Schulgebäudes. Es stehen zur Verfügung:

  • eine Essküche
  • zwei Gruppenräume
  • ein Entspannungsraum
  • ein Förderraum
  • ein Werkraum
  • Sanitärräume
  • ein Büro und Besprechungsraum

Das Außengelände ist altersgerecht mit Spielgeräten ausgestattet.
Eine trägereigene Turn- und Schwimmhalle ist vorhanden.

8. Individuelle Zusatzleistungen

  • Inhouse – Angebote:
  • Logopädische Behandlung (Heilbehandlung)

Im Rahmend des jeweiligen Betreuungssettings sind Zusatzleistungen aus den differenzierten ambulanten Hilfeanboten möglich wie z.B.
  • ambulante Erziehungs- und Familienhilfe
  • sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
  • unterstützende Familienhilfe (UFH)
  • Clearing / ambulante Diagnostik
  • Kriseninterventionsprogramm "Familie im Mittelpunkt" (FIM)
  • Video-Home-Training
  • Elterntraining
  • aufsuchende systemische Therapie
  • Reintegrationshilfen

9. Kosten

Die Höhe der Entgeltsätze ist der beigefügten Kalkulation zu entnehmen.

 

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