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Leistungsbereich E
E 4 Förderung der Schulbildung im Rahmen der Förderschule, Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung
Schulbedarfsorientiertes Zusatzangebot

Stand:08/2007

1. Leistungskategorie

ergänzendes Jugendhilfeangebot
Staatlich genehmigte private Ersatzschule, Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung im Bildungsbereich der Grund- und Hauptschule sowie des Berufskollegs
ggf. Beschulung nach den Richtlinien der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen

2.Platzzahl/Größe der Betreuungseinheiten

  • 15 Plätze

2.1. Beschulungsform:

  • Klassen 1 bis 10:
    Beschulung nach den Richtlinien der Grund- und Hauptschule und ggf. nach den Richtlinien der Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen.
    Klassengröße: Einzelförderung und Kleingruppenförderung

3. Betreuungsdichte / Qualifikation der Mitarbeiter

3.1.Betreuungsdichte

  • 1 : 30 therapeutische-, heilpädagogische-, sozialpädagogische Fachkraft
  • 1 : 40 psychologischer Psychotherapeut / psychologische Psychotherapeutin
  • 1 : 4,2 Sonderpädagogin/Sonderpädagoge (wird über die Schule refinanziert)

3.2. Qualifikation der Mitarbeiter

  • Heilpädagogische oder sozialpädagogische Fachkraft mit therapeutischer Zusatzqualifikation.
  • Psychologische(r) PsychotherapeutIn: Fachaufsicht und Beratung der heilpädagogisch-therapeutischen Fachkräfte durch die Leitung des therapeutischen Dienstes der stationären Jugendhilfe Einrichtungen.
  • Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen mit der Fachrichtung ‚Emotionale und soziale Entwicklung' und ‚Lernen' (Nicht im Entgeltsatz enthalten).

4. Rechtliche Grundlage

  • Sonderpädagogische Förderung Schulpflichtiger gem. §§ 19 und 20 Schulgesetz
  • Hilfeplanung gemäß SGB VIII, § 36 Hilfen zur Erziehung

4.1. Aufnahmeverfahren

  • Das Aufnahmeverfahren erfolgt gemäß der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung § 52 Schulgesetz (AO-SF).
  • Das bedarfsorientierte Zusatzangebot wird in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Kostenträger (Jugendamt), den Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen und den Fachkräften der Jugendhilfe beziehungsweise der stationären Jugendhilfe auf der Grundlage der Hilfeplanung entschieden.

5. Zielgruppe

  • Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren, deren Beeinträchtigungen in der emotionalen und sozialen Entwicklung, des Erlebens und der Selbststeuerung so gravierend sind, dass sie im Unterricht und Klassenverband der Förderschule, Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung nicht hinreichend gefördert werden können. Diese Kinder und Jugendliche haben einen erheblichen Zuwendungsbedarf und benötigen den besonderen Förderrahmen der Einzelförderung und der Kleingruppenförderung in einem therapeutischen Milieu.

6. Sozialpädagogische Grundleistungen

6. 1. Alltag/Setting/Umfang der Betreuung

  • Ausgangspunkt der pädagogischen Arbeit ist die individuelle Erziehungs- und Förderplanung, die regelmäßig fortgeschrieben wird. Individuelle Förderangebote knüpfen an persönlichen Fähigkeiten und vorhandenen Stärken an.
  • Schwerpunkte: Erziehung zu elementaren Formen des Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens, Aufbau und Stärkung des Selbstvertrauens, Hilfen in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik, Kognition sowie sprachliche Kommunikation.
  • Therapeutische Fachkräfte und Sonderpädagoginnen/ Sonderpädagogen stellen die umfassende Förderung und Begleitung der Kinder und Jugendlichen im Schulalltag sicher. Es wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, indem Unterricht, Erziehung und Therapie vernetzt sind.

6.2. Individuelle Förderung

  • Grundsätzlich erhalten die Kinder und Jugendlichen eine in den Schulalltag integrierte heilpädagogischtherapeutische Förderung, die je nach individuellem Bedarf als Einzel- oder Kleingruppenangebot durchgeführt wird und im Durchschnitt 2 Stunden je Kind umfasst.
  • (Einzelbeschulung) in den Schulalltag integrierte Behandlung und Förderung durch eine heilpädagogische oder therapeutische Fachkraft, z. B.: gestalterische und musische Angebote, erlebnispädagogische Angebote, reittherapeutische Angebote, schulische Übungsangebote, Coolness-Training.
  • Gezielte, individuell abgestimmte, entwicklungsfördernde und persönlichkeitsstärkende Förderangebote.

6.3. Eltern/Familienarbeit

  • Regelmäßige Gespräche mit Eltern, Erzieherinnen und Erziehern und dem therapeutischen Dienst zur Abstimmung und Fortschreibung der Erziehungsplanungen (Hilfeplangespräche), Fest- und Feiergestaltung.

6.4. Psychologische Grundleistungen

  • Test- und Prozessdiagnostik durch den therapeutischen Dienst der Jugendhilfeeinrichtung
  • Praxisberatung und Anleitung, Supervision.
  • Dienst- und Fachaufsicht über die heilpädagogisch-therapeutischen Mitarbeiter

6.5. Schulische und berufliche Förderung

7. Versorgungsbereich

7.1. Hauswirtschaftliche, technische Leistungen

  • Werden über den Schulträger erbracht ?

7.2. Räumlichkeiten

  • Reithalle und Pferde
  • Trägereigene Sport- und Schwimmhalle sowie Boulderhöhle
  • Hochseilgarten, Kletterwand
  • Kreativ- und Werkraum
  • Musikraum
  • Tanzraum
  • Spielezimmer / Snoozelraum
  • Veranstaltungssaal
  • Bewegungsraum

8. Individuelle Zusatzleistungen

Können im Rahmen der Hilfeplanung vereinbart werden (zusätzliche Kosten).

9. Kosten:

Die Höhe der Entgeltsätze ist der jeweils gültigen Liste der Leistungsentgelte des Neukirchener Erziehungsvereins zu entnehmen.

 

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