 Leistungsbereich B B.1.2 Intensiv-Tagesgruppen Stand : 11/07
1.Leistungskategorie
Heilpädagogische Tagesbetreuung
Intensivangebot teilstationäre, familienunterstützende und –ergänzende Hilfe für psychosozial und schulisch stark belastete oder überforderte junge Menschen und deren Familien.
Die Leistung kann nur in Verbindung mit der Leistung E.1 „Förderung der Schulbildung im Rahmen der Förderschule, Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung“ in Anspruch genommen werden.
2.Platzzahl / Größe der Betreuungseinheiten
12 Plätze verteilt auf 4 Gruppen
2.1 Betreuungsform
Im Rahmen der erzieherischen Hilfe wird der junge Mensch ganztägig montags bis freitags beschult, betreut und gefördert. Teilweise erfolgt die Betreuung und Förderung auch in den Ferien.
Die Erziehung des jungen Menschen in der Familie wird unterstützt und ergänzt.
Die Grundversorgung in der Familie muss gewährleistet sein.
Grundlage der Zusammenarbeit zwischen MitarbeiterInnen und Familie sind Vereinbarungen über Auftrag und Zielsetzung für die gesamte Maßnahme sowie eine kontinuierliche gegenseitige Abstimmung der Erziehung und Förderung in Tagesgruppe und Familie.
3.Betreuungsdichte / Qualifikation der Mitarbeiter/ Qualitätsentwicklung
3.1 Betreuungsdichte
- 0,52 Stellen / pro Kind an sozial- und heilpädagogischen Fachkräften
- 0.058 Stellen / pro Kind für Leitung und systemtherapeutische Beratung
- die SonderpädagogInnen (Leistungsbereich E.1) sind integrierte Mitglieder der Tagesgruppenteams
- anteilig Stellen für Hauswirtschaft, Verwaltung, Technische Dienste gemäß Rahmenvertrag
3.2 Qualifikation der MitarbeiterInnen
Pädagogisch-therapeutischer Bereich:
- ErzieherInnen, HeilpädagogInnen, Dipl.-SozialpädagogInnen, Dipl. PädagogInnen, DiakonInnen, z. T. mit Zusatzausbildungen z.B. Kindertherapie, Systemische Beratung
Leistungsbereich E.1:
- SonderpädagogInnen mit der Fachrichtung Erziehungsschwierigen –und Lernbehindertenpädagogik
Für Leitung und Beratung und Psychotherapie:
- Dipl. Psychologe und Psychologischer Psychotherapeut
Systemische Therapeutin und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
3.3 Qualitätsentwicklung
- Qualitätssicherung und transparente Strukturen werden gewährleistet durch ein installiertes Qualitätsmanagementsystem auf der Grundlage von EFQM und ISO 9001:2000 über alle Bereiche des Neukirchener Erziehungsvereins mit einer geregelten Qualitätsmanagementbeauftragung.
- Beteiligung aller Mitarbeiter über regelmäßig und beständig arbeitende, prozessorientierte Qualitätszirkel
- Erstellung und kontinuierliche Pflege von Qualitätshandbüchern mit den wesentlichen Schlüsselprozessen
- Wöchentliche Teambesprechungen, individuelle Fallberatungen und regelmäßige Supervisionen sichern die Qualität der Hilfeleistung
- Dokumentation von Prozessen und Leistungen
- Fort- und Weiterbildung (intern und extern)
- Fortschreibung und Weiterentwicklung des Leistungsangebotes in enger Abstimmung mit den jeweiligen Jugendämtern anhand der örtlichen Bedarfslagen
4.Rechtliche Grundlagen
SGB VIII §§ 27, 35a in Verbindung mit §§ 32, 36
4.1 Aufnahmeverfahren und Hilfegewährung
- bewilligter HzE - Antrag und vorläufiger Hilfeplan
- Zuweisung zu einer Förderschule, Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung gemäß Ausbildungsordnung gemäß § 52 Schulgesetz – Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF)
- Vorstellung der Einrichtung und der Angebote für die aktuell sorgenden Bezugspersonen und den jungen Menschen
- Aufnahmevorbereitung und Organisation der Aufnahme
- Kontrakterarbeitung
5.Zielgruppe
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche und ihre Bezugspersonen aus den Kreisgebieten Wesel und Kleve sowie den Stadtgebieten Duisburg und Krefeld mit einem
- Hilfebedarf nach SGB VIII 27,32, 35a oder ggf. SGB XII §§ 53
- Sonderpädagogischen Förderbedarf mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“, bei Bedarf auch in Ergänzung mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“
- besonders intensiver Betreuungsbedarf aufgrund einer psychiatrischen Störung (wie z.B. gravierende Störung des Sozialverhaltens, Bindungsstörung, Reaktion auf schwere Belastungen und Anpassungsstörung, Tiefgreifende Entwicklungsstörung)
6.Sozialpädagogische Grundleistungen
6.1 Alltag / Setting / Umfang der Betreuung
Das integrative Arbeitskonzept von heilpädagogisch-therapeutischer Gruppenarbeit und sonderpädagogischer Förderung geht aus von dem Prinzip Gruppe = Klasse, d.h. die jungen Menschen einer Tagesgruppe bilden zugleich eine Klassengemeinschaft im schulischen Sinn.
Sowohl bezüglich der pädagogisch-therapeutischen Arbeitsinhalte, der Personalsituation als auch der Raumsituation erfahren die jungen Menschen eine für sie einheitliche Beziehungs-, Lern- und Fördersituation.
Grundlage der Zusammenarbeit ist der entsprechend § 36 KJHG zu erstellende Hilfeplan. Die Erziehung, Bildung und Therapie des jungen Menschen werden systematisch in einem Förder- und Erziehungsplan aufeinander abgestimmt. Der Prozess erfolgt ziel- und ressourcenorientiert unter kontinuierlicher Beteiligung der aktuell sorgenden Bezugspersonen und des jungen Menschen. Die Förderung und Behandlung umfasst die Begleitung des gesamten Hilfeprozesses von der Problemanalyse bis zur Nachbetreuung nach der Entlassung. Neben dem jungen Menschen und seiner Familie werden auch deren soziales Umfeld sowie andere betreuende Institutionen mit einbezogen.
6.2 Individuelle Förderung
- Prüfung der Indikation und die Erarbeitung eines Kontraktes mit den aktuell sorgenden Bezugspersonen
- Entwicklungsdiagnostik, Förder- und Erziehungsplanung, Beteiligung an der Hilfeplanung
- Förderung und emotionale Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung
- Förderung der körperlichen Entwicklung, der Gesundheit und des äußeren Erscheinungsbildes
- Förderung der Werteentwicklung
- Förderung der Beziehungsfähigkeit und des Sozialverhaltens
- Förderung der Freizeitgestaltung
- Förderung der altersgemäßen Selbständigkeit und der Alltagsbewältigung
6.3 Eltern- / Familienarbeit
- Elterngespräche zur Abstimmung der gemeinsamen Erziehungsarbeit in der Tagesgruppe und in der Familie
- Hospitation in der Gruppe / Hausbesuche
- Elterngruppenarbeit
- Elterntraining
- Durchführung von Festen und Feiern
6.3.1 Arbeit im Lebensumfeld
- Aufbau und Nutzung von Ressourcen im Lebensumfeld
- Förderung der Reintegration in Familie, Schule und Lebensumfeld
6.4 Psychologische Grundleistungen
- Individual- und familienorientierte Diagnostik und Interventionsplanung
- Unterstützung und Begleitung der Pädagogik und Integration psychologischer und therapeutische Maßnahmen in den Erziehungsalltag nach den Prinzipien des therapeutischen Milieus
- Teamberatung sowie fachliches Controlling der Förder- und Erziehungsplanung
- Stärkung der Elternkompetenzen für den Umgang mit einem Kind mit psychiatrischer Störung
- Familien- und Systemtherapie zur Klärung und Bewältigung familienbezogener Probleme
- Hilfestellung bei familiären Krisen
- Zusammenarbei mit der / dem behandelnden FA für Kinder- und Jugendpsychiatrie
6.4.1 Heilpädagogisch-therapeutische Grundleistungen
- Gestaltung des Gruppenalltags entsprechend der Prinzipen des therapeutischen Milieus
- Psychoedukation für den Umgang mit der kinder- und jugendpsychiatrischen Störung
- Integration gezielter therapeutischer Interventionen in den Gruppenalltag
- Einsatz von heilpädagogisch-therapeutischen Verfahren in Einzel- oder Gruppenform nach Bedarf (z.B. Heilpäd. Übungsbehandlung, Psychomotorik, Sozialtraining; Reittherapie, Spieltherapie und Traumatherapie nach Verfügbarkeit)
6.5 Schulische und berufliche Förderung
- Sonderpädagogische Förderung im Rahmen von in die Tagesgruppen integrierten Klassen- bzw. Lerngruppen der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“
- Stützung der jungen Menschen durch individuelle Begleitung während des Unterrichts
- Abstimmung der Verantwortlichkeiten zwischen aktuell sorgenden Bezugspersonen, SonderpädagogInnen und MitarbeiterInnen der Tagesgruppe
- Förderung der Arbeitshaltung z.B. durch tägliche strukturierte Begleitung des jungen Menschen bei der Erledigung der Hausaufgaben
- Entwicklung einer schulischen und beruflichen Zukunftsperspektive
- Beschulung von jungen Menschen, bei denen neben dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ auch der Förderschwerpunkt „Lernen“ vorliegt
7.Versorgungsbereich
7.1 Hauswirtschaftliche, technische Leistungen
- Gestaltung von Gruppenatmosphäre und kindgerechtem Umfeld
- Gewährung von Verpflegung (warme Mittagsmahlzeit) durch trägereigene Küche, teilweise Selbstversorgung
- Transport des jungen Menschen
- Hausmeisterliche Versorgung und technische Infrastruktur
- Reinigung aller Räumlichkeiten
7.2 Räumlichkeiten
Jeder Gruppe steht ein abgeschlossener Gruppenbereich mit Räumen für Betreuung, Beschulung und für verschiedene individuelle Förderangebote in ausreichender Anzahl und mit bedarfsgerechter Ausstattung zur Verfügung.
Übergreifend: 1 Psychomotorik-Halle, Raum für Spieltherapie, Werkraum, parkähnliches Außengelände
Mitbenutzung der Sport- und Schwimmhalle sowie weiterer Freizeitangebote des Neukirchener Erziehungsvereins.
8.Individuelle Zusatzleistungen
Inhouse – Angebote:
Ergotherapeutische und logopädische Behandlung (Heilbehandlung)
Zusatzleistungen aus dem Jugendhilfeverbundsystems des Neukirchener Erziehungsvereins
- Ambulante Erziehungs- und Familienhilfe
- Clearing / Ambulante Diagnostik
- Kriseninterventionsprogramm „Familie im Mittelpunkt“ (FIM)
- Video-Home-Training
- Aufsuchende systemische Therapie
- Reintegrationshilfe
- Familiäre Bereitschaftsbetreuung als Inobhutmaßnahme oder zur Überbrückung von familiären Notfällen
9.Kosten
Die Höhe der Entgeltsätze B.1.2 und E.1 ist der aktuell gültigen Liste der Leistungsentgelte des Neukirchener Erziehungsvereins zu entnehmen.
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