Seite | Seite mit Folgeseiten druckerfreundlich ausgeben

Leistungsbereich- A.1.1. AD Clearing/ Ambulante Diagnostik

Stand: 13.11.2008

1. Leistungskategorie

Flexible Erziehungshilfe als sozialpädagogische Fachleistungsstunden: Ambulante, familienergänzende Hilfe für junge Menschen und ihre Familien in ungeklärten Problemlagen

2. Platzzahl / Größe der Betreuungseinheiten

nach Bedarf

2.1. Betreuungsform

Clearing ist ein Jugendhilfeangebot, das zur Klärung von strukturellen, persönlichen, situativen und erzieherischen Problemlagen in Familien angewandt wird. Es wird in Familien eingesetzt, bei denen die fallführende Stelle des Jugendamtes generell einen Hilfebedarf sieht, jedoch noch weitgehend Unklarheit über Art und Umfang der Hilfe besteht. Ebenso bei Familien oder Symptomträgern, zu denen der Zugang schwierig oder unmöglich scheint, bei komplexen familiären Situationen, die ein Offenlegen bestehender Beziehungs- und Kommunikationsstrukturen erfordern oder bei Verstrickung von pädagogischen Fachkräften mit der Familie, so dass bewusst ein unvoreingenommener Blick "von außen und innen" genutzt werden soll. Die Hilfe findet unmittelbar in der Familie statt und versteht sich als handlungsorientierte, aktivierende Klärungshilfe. Die in den familiären Alltag eingebundene Hilfe klärt über Stärken und Ressourcen, Belastungen und Risikofaktoren, Kompetenzen und Realisierungschancen auf.

Ziel ist es, eine von allen Beteiligten getragene Einschätzung der familiären Situation zu erarbeiten, die als gemeinsame Grundlage für weitere zielorientierte Veränderungsprozesse dienen kann. In der Diagnosephase mit ganz konkreten Fragestellungen wird von den Beteiligten Profil und Umfang weiterer möglicher Hilfen entwickelt.

3. Betreuungsdichte / Qualifikation der Mitarbeitenden/ Qualitätsentwicklung

3.1 Betreuungsdichte

Ein Auftrag umfasst durchschnittlich 6 - 10 Fachleistungsstunden pro Woche und beinhaltet alle Tätigkeiten, die ein oder zwei Mitarbeitende mit und für die Familienmitglieder durchführen. In der Regel benötigt eine Klärungshilfe einen Zeitraum von 6 - 12 Wochen, wird aber in jedem Einzelfall im Hilfeplangespräch vereinbart.

3.2. Qualifikation der Mitarbeitenden

Sozialpädagogische Fachkräfte mit Fachhochschulabschluß und langjährigen Erfahrungen in der Jugendund Familienhilfe sowie in der Regel Zusatzqualifikation "Systemische Beratung“.

3.3 Qualitätsentwicklung

Qualitätssicherung und -entwicklung werden gewährleistet durch:

  • ein installiertes Qualitätsmanagementsystem auf der Grundlage von ISO 9001:2000 über alle Bereiche des Neukirchener Erziehungsvereins
  • Beteiligung aller MitarbeiterInnen über regelmäßig und beständig arbeitende, prozessorientierte Qualitätszirkel
  • Erstellung und kontinuierliche Fortschreibung von Qualitätshandbüchern mit den wesentlichen Schlüsselprozessen
  • Sicherung der Qualität der pädagogischen Hilfeleistung durch regelmäßige Teambesprechungen, individuelle Fallberatungen und Supervisionen
  • Dokumentation von Prozessen und Leistungen
  • Fort- und Weiterbildung (intern und extern)
  • Mitarbeit in Fachausschüssen
  • Einbindung in den Verbund Ambulanter Hilfen des Neukirchener Erziehungsvereins
  • Fortschreibung und Weiterentwicklung des Leistungsangebotes in enger Abstimmung mit den jeweiligen Jugendämtern anhand der örtlichen Bedarfslagen

4. Rechtliche Grundlage

§§ 27 ff SGB VIII

4.1. Aufnahmeverfahren und Hilfegewährung

  • gem. § 36 SGB VIII
  • Bearbeitung von Anfragen fallführender Stellen sowie von Institutionen
  • Prüfung der Indikation, Konkretisierung von Fragestellungen, Erarbeitung eines Kontraktes mit der Familie, der fallführenden Stelle, gegebenenfalls weiteren Institutionen

5. Zielgruppe

Familien oder Lebensgemeinschaften mit Kindern/ Jugendlichen in unterschiedlichen Konstellationen oder Lebenssituationen, die sich auf einen Klärungsprozess einlassen, deren Selbsthilfepotenziale aufgrund äußerer und/oder innerfamiliärer Faktoren zumindest in Teilbereichen belastet sind und deren zukünftiger Hilfebedarf geklärt werden soll.

6. Sozialpädagogische Grundleistungen

6.1. Alltag/ Setting/ Umfang der Betreuung

  • Bearbeitung von Anfragen und Klärung der Fragestellungen
  • Kontaktaufnahme zur Familie, Erarbeitung eines Kontraktes und Aufbau einer tragfähigen Arbeitsbeziehung
  • Durch aufsuchende Arbeit im Haushalt der Familie intensive Klärung der Ist-Situation, Inventarisieren von Problemen und potentiellen Kräften, Erstellen einer Systemanalyse, Auflisten von Fähigkeiten, Selbsteinschätzungen, Belastungsfaktoren und Einbindungen in das soziale Umfeld
  • Erstellen einer Netzwerkkarte professioneller und nicht-professioneller Unterstützungsmöglichkeiten
  • Entwicklung und Beschreibung einer adäquaten Hilfeform mit der Familie
  • Schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse des Clearing (Clearingbericht)

Nach den jeweiligen örtlichen Vereinbarungen stellen die eingesetzten Fachkräfte den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährung gemäß § 8a SGB VIII sicher im Zusammenwirken mit dem zuständigen Jugendamt als Gewährleistungsträger.

6.2 Individuelle Förderung

siehe 6.1.

6.3. Eltern- / Familienarbeit

  • Erarbeitung eines Kontraktes mit den Eltern
  • Erkennen und Erhöhen von Kompetenzen zur Lebensbewältigung, Erziehung, Beziehung und Kommunikation

6.4. Psychologische Grundleistungen

Systemische Prozessdiagnostik und ggf. psychologische Einzeldiagnostik

6.5. Schulische und berufliche Förderung

Bei Bedarf: Diagnostik schulischen und beruflichen Leistungsverhaltens und -vermögens

7. Versorgungsbereich

7.1. Hauswirtschaftliche/ technische Leistung entfällt

7.2 Räumlichkeiten

Büro- und Beratungsräume des Neukirchener Erziehungsvereins in den jeweiligen Büros Ambulante Hilfen

8. Individuelle Zusatzleistungen

Im Rahmen des jeweiligen Betreuungssettings sind Zusatzleistungen aus den differenzierten ambulanten Hilfeangeboten der Ambulanten Jugendhilfe möglich wie z.B.:

  • Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
  • Unterstützende Familienhilfe (UFH)
  • Kriseninterventionsprogramm „Familie im Mittelpunkt“ (FiM)
  • Elterntraining
  • Marte Meo / Video-Home-Training
  • Therapeutische Fachleistungsstunde durch aufsuchende systemische Therapie
  • Rückführungs-Fallmanager
  • Soziale Gruppenarbeit
  • Psychologische Diagnostik, Vermittlung psychiatrischer Diagnostik
  • Krisenintervention (nach Absprache mit dem Jugendamt)
  • Hilfe bei der Organisation von möglichen Folgemaßnahmen
  • Hauswirtschaftliche oder hausmeisterliche Leistungen

Weiterhin sind aus dem Jugendhilfeverbund des Neukirchener Erziehungsvereins folgende stationäre Leistungen zusätzlich oder alternativ möglich:

  • Familiäre Bereitschaftsbetreuung als Inobhutmaßnahme
  • Betreutes Einzelwohnen mit differenzierten Betreuungsschlüsseln
  • Erziehungsstellen sowie IndividualPädagogische Maßnahmen im In- und Ausland
  • Unterbringung in unserem Mutter-Kind-Haus
  • Unterbringung in den differenzierten stationären Heimbereichen mit intensiv-pädagogischen und/ oder therapeutischen Schwerpunkten

9. Kosten

Die Abrechnung erfolgt auf der Basis von Fachleistungsstunden. Die Höhe der Entgeltsätze ist der aktuell gültigen Liste der Leistungsentgelte des Neukirchener Erziehungsvereins zu entnehmen.

 

Seitenanfang