

Ein sicherer Ort kann der Anfang von etwas Neuem sein.
Nicht jedes Kind kann in seiner eigenen Familie aufwachsen. Manche Kinder erleben schwierige Situationen, in denen sie Schutz, Stabilität und verlässliche Bezugspersonen brauchen.
Viele kennen diese Form der Hilfe unter dem Begriff Pflegefamilie. Bei uns gibt es dafür zwei Möglichkeiten: Erziehungsstellen und Bereitschaftsfamilien.
Als Erziehungsstelle oder Bereitschaftsfamilie geben Sie einem Kind Sicherheit, Verlässlichkeit und Orientierung im Alltag – und das Gefühl, willkommen zu sein.
Dabei geht es nicht darum, perfekt zu sein.
Es geht darum, da zu sein.


Erziehungsstellen – Pädagogik mit besonderem Auftrag
Erziehungsstellen sind ein spezielles Angebot der Kinder- und Jugendhilfe für Kinder, die besonders viel Schutz, Zuwendung und Struktur brauchen. Oft haben sie traumatische Erfahrungen gemacht oder benötigen intensive Förderung.
Die Kinder leben in einer Familie – meist bei zwei Bezugspersonen, die bereit sind, sich pädagogisch begleiten zu lassen. Eine feste Fachberatung steht regelmäßig zur Seite. Die rechtliche Grundlage bildet § 33 Satz 2 SGB VIII.


Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB) – Hilfe in akuten Krisen
FBB-Familien nehmen kurzfristig Kinder und Jugendliche in Not- oder Krisensituationen auf. Diese Aufnahme erfolgt ungeplant – oft innerhalb weniger Stunden. Das Ziel ist: Kinderschutz sichern und Zeit gewinnen, um das weitere Vorgehen mit dem Jugendamt abzustimmen.
Sie betreuen das Kind rund um die Uhr – mit Unterstützung unseres Teams. Die FBB wird über § 42 SGB VIII geregelt und richtet sich an Familien mit viel Belastbarkeit und Flexibilität.
Mit uns ein Kind aufnehmen
Sie bieten ein Zuhause. Wir begleiten Sie dabei.
Sie haben Freude an der Arbeit mit Kindern? Sie können sich vorstellen, ein Kind im Rahmen der Familienpflege aufzunehmen und ein verlässlicher Lebensort zu sein? Dann sind Sie bei uns richtig.
Wir suchen engagierte Menschen, die bereit sind:
- ein Kind im eigenen Zuhause zu betreuen
- mit Herkunftsfamilien, Jugendämtern und Fachstellen zusammenzuarbeiten
- sich pädagogisch begleiten und fortbilden zu lassen
Sie sind sich noch nicht sicher? Gern beraten wir Sie ausführlich zu allen Rahmenbedingungen, Aufgaben und Unterstützungsangeboten.
Wir suchen Menschen mit:
- einem sicheren, stabilen Lebensumfeld
- Zeit, Geduld und Einfühlungsvermögen
- Interesse an pädagogischer Begleitung
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Ämtern und Fachstellen
- Individuelle Beratung und Auswahlprozesse
- Feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
- Regelmäßige Supervision und Fortbildung
- Finanzielle Leistungen entsprechend der Aufgabe
- Austausch mit anderen Pflegefamilien


Fragen & Antworten
Erziehungsstellen – kurz erklärt
Die Entscheidung, Erziehungsstelle zu werden, bringt viele Fragen mit sich – und das ist ganz normal. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Voraussetzungen, die Vorbereitung, die fachliche Begleitung und die finanziellen Rahmenbedingungen. Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung.
Eine Erziehungsstelle bietet Kindern und Jugendlichen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können, ein liebevolles und stabiles Zuhause in einem familiären Umfeld. Anders als in einer klassischen Pflegefamilie bringen Erziehungsstellen eine pädagogische oder pflegerische Qualifikation mit und begleiten die Kinder mit besonderer fachlicher Kompetenz.
Die Kinder wachsen als Teil der Familie auf und erhalten gleichzeitig eine intensive pädagogische Begleitung. Erziehungsstellen arbeiten dabei eng mit Jugendämtern, Fachkräften und den Herkunftsfamilien zusammen.
Ziel ist es, den Kindern ein verlässliches Zuhause zu geben, ihre Entwicklung zu fördern und ihnen langfristig neue Perspektiven zu eröffnen.
Mindestens eine Person im Haushalt muss eine pädagogische oder pflegerische Qualifikation nachweisen oder im Vorbereitungsprozess eine entsprechende Qualifizierungsmaßnahme absolvieren. Erziehungsstellen können Alleinstehende, (gleichgeschlechtliche) Paare, Lebensgemeinschaften oder Familien mit eigenen Kindern werden.
Die Pflegeperson sollte in stabilen wirtschaftlichen Verhältnissen leben und über ausreichend Wohnraum verfügen. Für das Pflegekind sollte ein eigenes Zimmer vorhanden sein. Außerdem müssen alle erwachsenen Haushaltsmitglieder ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die Pflegeperson benötigt zusätzlich ein ärztliches Attest über ihre gesundheitliche Eignung.
Vor der Aufnahme eines Pflegekindes durchlaufen Sie eine Vorbereitungsphase. In dieser Zeit lernen Sie Ihre feste Ansprechperson kennen und bauen eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung auf. Der Vorbereitungsprozess kann von beiden Seiten jederzeit unverbindlich beendet werden.
Falls Sie keine pädagogische oder pflegerische Ausbildung haben, können Sie sich während dieser Zeit entsprechend qualifizieren. Die Vorbereitung vermittelt praxisnahes Wissen und orientiert sich an anerkannten fachlichen Standards.
Sie werden von einer festen Ansprechperson begleitet, die Sie kontinuierlich berät und Ihnen bei allen Fragen rund um Ihre Aufgabe zur Seite steht. Auch in schwierigen Situationen ist sie für Sie erreichbar.
Darüber hinaus übernimmt Ihre Ansprechperson die Koordination mit Jugendämtern und weiteren Fachstellen, sodass Sie sich auf das Zusammenleben mit dem Pflegekind konzentrieren können.
Wir unterstützen Sie bei Herausforderungen im Alltag – insbesondere im Zusammenleben mit dem Pflegekind. Gemeinsam besprechen wir Fragen zur Entwicklung des Kindes sowie zur Zusammenarbeit mit Herkunftsfamilien, Schulen oder Behörden. Unser Ziel ist es, Sie in Ihrer Rolle als Erziehungsstelle bestmöglich zu stärken.
Sie nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil. Darüber hinaus bieten wir Fallsupervisionen in Gruppen sowie bei Bedarf Einzelsupervisionen an. Diese Angebote helfen Ihnen, Ihre Arbeit zu reflektieren und auch anspruchsvolle pädagogische Situationen sicher zu meistern.
Ja. Wir organisieren regelmäßig Treffen und gemeinsame Aktivitäten für Pflegefamilien. So haben Sie die Möglichkeit, sich mit anderen Erziehungsstellen auszutauschen, Erfahrungen zu teilen und ein unterstützendes Netzwerk aufzubauen.
Sie erhalten einen monatlichen Erziehungsbeitrag sowie eine Erstattung der materiellen Aufwendungen für das Pflegekind. Die finanziellen Leistungen für Pflege- und Erziehungsstellen nach § 33.2 SGB VIII richten sich nach den jeweils gültigen Vorgaben des Landschaftsverbands Rheinland (LVR). Die Pauschalbeträge werden regelmäßig angepasst.
Seit dem 01.01.2026 gelten folgende monatliche Leistungen für Pflegekinder:
| Alter des Kindes | Monatlicher Betrag |
|---|---|
| 0 bis zum vollendeten 6. Lebensjahr | 764,00 € |
| Vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr | 923,00 € |
| Ab dem vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie junge Volljährige im Einzelfall | 1.072,00 € |
+
| Zusätzlich erhalten Erziehungsstellen einen monatlichen Erziehungsbeitrag in Höhe von 1.471,00 €. |
Bitte beachten Sie, dass sich die genannten Beträge entsprechend der jeweils gültigen LVR-Vorgaben ändern können.
Aktuelle Empfehlungen und Rundschreiben des LVR:
Rundschreiben Erziehungshilfe (LVR)
Downloads
NEV_Kinderprofil
Eine ganz besondere Pflegefamilie am Niederrhein
NEV_NM_Was_Erziehungsstellen_leisten.pdf
NEV_Ein_geschuetzter_Lebensraum_auf_Zeit.pdf
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