Die Arbeit in unseren Schulen
Der Neukirchener Erziehungsverein ist Schulträger von anerkannten privaten Förderschulen im Kreis Wesel. Der Förderschulverbund besteht aus den staatlich genehmigten privaten Ersatzschulen „Sonneck-Schule“, „Hans-Lenhard-Schule“ und „Wilhelmine-Bräm-Schule“. Diese Schulen sind Förderschulen für die Primarstufe und Sekundarstufe I.
Zusätzlich bieten alle Förderschulen ein intensivpädagogisches Beschulungsangebot im Rahmen von sogenannten Projektklassen. Hier arbeiten multiprofessionelle Teams, die aus Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften zusammen, um individuelle Lernziele zu erreichen.
Zum Schulverbund gehört auch ein Grundschulbereich sowie die Heilpädagogisch-Therapeutischen-Tagesgruppen, die als teilstationäres Angebot konzipiert sind.
Ebenfalls gehört ein kleines Berufskolleg, Fachschule für Sozialpädagogik zu unserem Schulverbund.
Individuelle, bedürfnisorientierte Lernangebote und das Lernen in kleinen Gruppen sind für uns selbstverständlich.Deine Einsatzmöglichkeiten in den Schulen:
- Lehrer (m/w/d)
- Pädagogische Unterrichtshilfen (m/w/d)
- Sozialpädagogen (m/w/d)
- Erzieher (m/w/d)
Unsere schulspezifischen Benefits & feel-good Maßnahmen
Kleine Klassen
Team-Teaching mit anderen pädagogischen Fachkräfte
Gestaltungsspielräume für eigene Ideen
Einblicke in die Arbeit an unseren Schulen
FAQ
Im Idealfall haben Sie Sonderpädagogik studiert und das 2. Staatsexamen bestanden. Aber auch mit einem Abschluss in einem anderen Lehramt oder mit einem Diplom-, Magister/Masterabschluss in einem unserer Unterrichtsfächer ist die Tätigkeit als Lehrer*in im Seiteneinstieg möglich. Alle anderen Abschlüsse machen nur die Tätigkeit als pädagogische Unterrichtshilfe auf einer Lehrer*innenstelle möglich.
Wer das 2. Staatsexamen als Sonderpädagog*in bestanden hat und den beamtenrechtlichen Voraussetzungen entspricht (z.B. Alter, Gesundheit), kann im Förderschulverbund auf einer Planstelle eingestellt werden. Dies entspricht einer Verbeamtung im öffentlichen Schuldienst. Nach einer 3-jährigen Probezeit mit bestandener Revision erhält man, wie im öffentlichen Schuldienst, die Planstelle auf Lebenszeit.
Hat man das 2. Staatsexamen eines beliebigen Lehramtes bestanden, kann man über die berufsbegleitende VOBASOF-Ausbildung (18 Monate, inkl. Unterrichtspraktische Prüfung) das Lehramt für Sonderpädagogik im Seiteneinstieg erreichen. Dabei ist man mit einem befristeten Angestelltenvertrag schon im Förderschulverbund tätig und erhält 5 Stunden Ermäßigung während der Ausbildung. Nach bestandener Prüfung wird man als Sonderpädagogin entweder im Angestelltenverhältnis oder bei Vorliegen der Voraussetzungen (z.B. Alter, Gesundheit) auch als Planstelleninhaber*in (beamtenähnlicher Status) nach Tarif bzw. Besoldungstabelle bezahlt und kann einen unbefristeten Vertrag erhalten.
Hat man einen Diplom-, Magister, oder Masterabschluss von mindestens 7 Semestern in Verbindung mit zweijähriger Berufstätigkeit oder Kinderbetreuungszeit bzw. den Master of Education oder das 1. Staatsexamen für das Lehramt für Gymnasien oder Gesamtschulen, kann man über das sogenannte OBAS-Verfahren eine dauerhafte Unterrichtsgenehmigung und einen unbefristeten Vertrag als Lehrer*in im Förderschulverbund bekommen. Man arbeitet zunächst 24 Monate mit einem befristeten Vertrag und absolviert parallel das Referendariat. Nach bestandenem Examen kann ein unbefristeter Vertrag als Lehrer/in, sogar als Planstelleninhaber/in (beamtenähnlicher Status), ausgestellt werden.
Erzieher*innen und Sozialpädagog*innen mit Bachelor-Abschluss haben die Möglichkeit als pädagogische Unterrichtshilfen auf einer Lehrerstelle zu arbeiten. In wenigen Fällen werden Schulsozialarbeiter*innen eingestellt, die mit dieser Qualifikation refinanziert werden.
Als Planstelleninhaber*in wird man nach A 13 eingruppiert.Im Angestelltenverhältnis richtet sich die Eingruppierung nach dem erworbenen (Hochschul-) Abschluss.Als pädagogische Unterrichtshilfe werden Erzieher*innen in TV-L EG 9 und Sozialpädagog*innen in TV-L EG 10 eingruppiert. Alle anderen Qualifikationen werden als pädagogische Unterrichtshilfe in EG 8 eingruppiert.Vordienstzeiten in unterrichtlicher Tätigkeit werden unter Umständen, höchstens jedoch bis Stufe 3, berücksichtigt, es sei denn, der Wechsel aus dem öffentlichen Schuldienst findet nahtlos statt, dann wird die Erfahrungsstufe mitgenommen.
Die Schulen des Förderschulverbundes sind private Ersatzschulen. Der Schulträger ist der Neukirchener Erziehungsverein, mit diesem wird auch der Arbeitsvertrag geschlossen. Es ist möglich, sich insgesamt für 5 Jahre im öffentlichen Schuldienst beurlauben zu lassen und im Förderschulverbund (auch im beamtenähnlichen Verhältnis auf einer Planstelle) tätig zu sein. Danach ist eine Kündigung im öffentlichen Schuldienst notwendig.
Innerhalb der Beurlaubung bzw. anschließend ist ein Wechsel in den öffentlichen Schuldienst nahtlos möglich. Auch wenn man gekündigt hat, ist ein Wechsel zurück in den öffentlichen Schuldienst wieder möglich. Evtl. ist dann eine erneute Gesundheitsprüfung und eine neue Revision nötig, um wieder in ein Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Zu beachten ist hier dann auch das Alter bis zu dem eine Verbeamtung möglich ist.
9 aktuelle
Stellenangebote
Sozialpädagoge im Multiprofessionellen Team, Förderschule, Neukirchen-Vluyn (w/m/d)
Studentische Lehrkraft (Lehramt Sonderpädagogik), Förderschule, Neukirchen-Vluyn (w/m/d)
Lehrer Sonderpädagogik, Förderschule, Schwerpunkt Mädchenförderung (w/m/d)
Pädagogische/r Mitarbeiter/in als Schulbegleitung (m/w/d) im Raum Finsterwalde
Pädagogische Fachkraft in der Ganztagsbetreuung, Förderschule (w/m/d)
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