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Neukirchen Vluyn, 13.01.2021

Neukirchener Erziehungsverein weist Forderung nach assistiertem Suizid in seinen Einrichtungen mit Nachdruck zurück

Foto: pixabay

Die Forderung von Diakoniepräsident Pfarrer Ulrich Lilie in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 11. Januar 2021, in diakonischen Einrichtungen qualifizierte interdisziplinäre Teams zu bilden, um Assistenz zum Suizid zu leisten, weist der Neukirchener Erziehungsverein als christlich-diakonisches Sozialwerk in aller Deutlichkeit zurück.

Der Neukirchener Erziehungsverein gibt Menschen aller Altersstufen ein geschütztes Zuhause. “Wir tragen Verantwortung für pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren, für Menschen mit Behinderungen oder schwerst-mehrfachbehindernden Handicaps, für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Viele von ihnen sind durch Traumata, Gewalterfahrung und emotionale Vernachlässigung so sehr belastet, dass ihnen das Leben oft extrem schwer ist. Wir tragen sie in Phasen der Niedergeschlagenheit und der Depression mit unserer fachlichen Expertise, mit menschlicher Zuwendung und oft mit lebenslangen Beratungsangeboten. Wir kämpfen für ihr Leben auch dann, wenn sie sich selbst oder andere sie aufgegeben haben. Menschen in schwierigen Lebensabschnitten proaktiv Unterstützung zum Sterben zu geben, ist nicht unser Mandat“, entgegnet Direktorin Pfarrerin Annegret Puttkammer den Aussagen des Diakoniepräsidenten.

„Wir haben auch eine Verpflichtung denen gegenüber, die bei uns arbeiten. Sie haben sich dem Schutz des Lebens verschrieben, und sie dürfen nicht in der Angst leben, dass ihnen die Mitwirkung an einem assistierten Suizid direkt oder indirekt zugemutet wird. Wir sehen uns außerstande, unseren Mitarbeitenden die lebenslange Belastung und die Schuldgefühle, die ein solches Handeln unweigerlich mit sich bringt, aufzubürden“, so Puttkammer weiter.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom Februar 2020 deutlich gemacht, dass das Recht auf selbstbestimmtes Leben das Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Es hat in demselben Urteil zugleich ausdrücklich festgehalten, dass niemand zur Sterbehilfe-Assistenz gezwungen werden kann. Der Neukirchener Erziehungsverein beruft sich auf das vom Verfassungsgericht festgeschriebene Recht, die Mitwirkung an assistierter Sterbehilfe zu verweigern. „Wir werden nicht zulassen, dass in unseren Einrichtungen planvoll vorbereitete, organisierte Unterstützung zum Suizid geleistet wird und wir dadurch letztlich selbst zum Anbieter des assistierten Suizids werden“, so die Direktorin des Neukirchener Erziehungsvereins.

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