Fortbildungsprogramm

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Programm- und Themenbereiche
Ihr Kontakt
Stefan Fock
Leitender Referent
Herkweg 8
47506 Neukirchen-Vluyn
Telefon: 02845 / 392-1600
Fax: 02845 / 392-1699
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Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

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Programm- und Themenbereiche
Kennziffer: VR603/2024

Die dezentralen Verwaltungsmitarbeitenden arbeiten buchstäblich weit weg von der Zentralverwaltung und haben nur wenig Möglichkeit zum Austausch untereinander. Mit dieser Auffrischungsschulung in dem Aufgabenfeld der Kassenführung sollen die…

ab 14.11.2024
Kennziffer: VR602/2024

Die Kassenführung jongliert zwischen dem pädagogischen Alltag und den Anforderungen des Finanz- und Rechnungswesens. Um hier die richtige Balance zu finden und zu halten, bieten Mitarbeitende im FRW jährlich eine Einführungsschulung an, insbesondere…

ab 12.11.2024
Kennziffer: VR501.7

WAS SIND GRENZVERLETZUNGEN UND WIE GEHEN WIR MIT GEWALT UM? 

PRÄVENTION, AUFKLÄRUNG, SCHUTZ, AUFARBEITUNG

Themen und Inhalte der Veranstaltung

Vorstellung und Erläuterung der VR 501,
auch im Kontext mit dem Leitbild des Neukirchener Erziehungsvereins…

ab 18.12.2024
Kennziffer: VR501.5 | Bereichsübergreifend

Interne Schulung

VR 501 „Verdacht auf Gewalt und Missbrauch“

Die VR 501 regelt, wie bei persönlichen Grenzverletzungen von Mitarbeitenden an unseren Betreuten und Bewohner*innen verfahren wird. Die Praxis zeigt uns leider, dass wir Gewalt,…

ab 22.06.2023
Kennziffer: VR501.5

WAS SIND GRENZVERLETZUNGEN UND WIE GEHEN WIR MIT GEWALT UM? 

PRÄVENTION, AUFKLÄRUNG, SCHUTZ, AUFARBEITUNG

Themen und Inhalte der Veranstaltung

Vorstellung und Erläuterung der VR 501,
auch im Kontext mit dem Leitbild des Neukirchener Erziehungsvereins…

ab 09.10.2024
Kennziffer: VR501.4 | Bereichsübergreifend

Interne Schulung

VR 501 „Verdacht auf Gewalt und Missbrauch“

Die VR 501 regelt, wie bei persönlichen Grenzverletzungen von Mitarbeitenden an unseren Betreuten und Bewohner*innen verfahren wird. Die Praxis zeigt uns leider, dass wir Gewalt,…

ab 17.05.2023
Kennziffer: VR501.4

WAS SIND GRENZVERLETZUNGEN UND WIE GEHEN WIR MIT GEWALT UM? 

PRÄVENTION, AUFKLÄRUNG, SCHUTZ, AUFARBEITUNG

Themen und Inhalte der Veranstaltung

Vorstellung und Erläuterung der VR 501,
auch im Kontext mit dem Leitbild des Neukirchener Erziehungsvereins…

ab 20.06.2024
Kennziffer: VR501.3 | Bereichsübergreifend

Interne Schulung

VR 501 „Verdacht auf Gewalt und Missbrauch“

Die VR 501 regelt, wie bei persönlichen Grenzverletzungen von Mitarbeitenden an unseren Betreuten und Bewohner*innen verfahren wird. Die Praxis zeigt uns leider, dass wir Gewalt,…

ab 26.04.2023
Kennziffer: VR501.3

WAS SIND GRENZVERLETZUNGEN UND WIE GEHEN WIR MIT GEWALT UM? 

PRÄVENTION, AUFKLÄRUNG, SCHUTZ, AUFARBEITUNG

Themen und Inhalte der Veranstaltung

Vorstellung und Erläuterung der VR 501,
auch im Kontext mit dem Leitbild des Neukirchener Erziehungsvereins…

ab 20.06.2024
Kennziffer: VR501.2 | Bereichsübergreifend

Interne Schulung

VR 501 „Verdacht auf Gewalt und Missbrauch“

Die VR 501 regelt, wie bei persönlichen Grenzverletzungen von Mitarbeitenden an unseren Betreuten und Bewohner*innen verfahren wird. Die Praxis zeigt uns leider, dass wir Gewalt,…

ab 16.03.2023
Ihr Kontakt
Stefan Fock
Leitender Referent
Herkweg 8
47506 Neukirchen-Vluyn
Telefon: 02845 / 392-1600
Fax: 02845 / 392-1699
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Leitender Referent
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Hinweis für Mitarbeitende des Neukirchener Erziehungsvereins

Nutzen Sie bitte die zu jeder Veranstaltung verfügbare Online-Anmeldung. Durch das Abschicken des Anmeldeformulars wird automatisch, in Abstimmung mit Ihrem Dienstvorgesetzten, der notwendige Freigabeprozess ausgelöst. Alle weiteren, für Sie relevanten Informationen, erhalten Sie per E-Mail.

Bitte entscheiden Sie so früh wie möglich, in Abstimmung mit Ihrer Leitung, an welchen Fortbildungsveranstaltungen Sie teilnehmen wollen und melden sich dann auch umgehend an (spätestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung). Somit können wir rechtzeitig reagieren und freie Plätze anderen Fachbereichen oder externen Interessenten anbieten.

Es zählt das Datum des Einganges Ihrer Anmeldung zur jeweiligen Fortbildung. In den ersten drei Monaten nach Erscheinen des Programmheftes werden die Mitarbeitende bevorzugt, zu deren Programmbereich das Angebot gehört. Nach Ablauf dieser Frist, sind alle Angebote für alle Mitarbeitenden offen. Sollte es mehr Interessenten als Plätze geben, kommen betroffenen Mitarbeitende  auf eine Warteliste. Vier Wochen vor Start der Fortbildung klären wir, wer ggf. von der Warteliste nachrücken kann.

Ihre Anmeldung muss in jedem Fall von Ihrem Dienstvorgesetzten genehmigt werden. Bei Online-Anmeldung wird der Freigabeprozess automatisch angestossen. Nach Eingang Ihrer Anmeldung und rechtzeitig vor der Fortbildung erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung (digital, per E-Mail) oder eine begründete Absage. Ihre Anmeldung ist nun verbindlich!

Nach erfolgreichem Veranstaltungsbesuch erhalten Sie eine aussagekräftige Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat der Fortbildungsakademie ausgehändigt, eine Kopie geht in Ihre Personalakte.

Zur Optimierung der Fortbildungsplanung werten wir die Veranstaltungen aus. In diesem Zusammenhang werden Sie gebeten, zum Ende der Veranstaltung einen Bewertungsfragebogen auszufüllen.

 

Wenn Sie ohne Angabe von Gründen an der angemeldeten Fortbildung nicht teilnehmen oder weniger als 4 Wochen vor dem Termin absagen und der Fortbildungsplatz nicht anderweitig belegt werden kann, fallen Bearbeitungskosten in Höhe von 50,00 € (Verrechnung über Verdienstabrechnung) an.

Lediglich in begründeten Ausnahmefällen, z.B. bei Krankheit oder dringenden dienstlichen Gründen, entfällt die Zahlung der Bearbeitungskosten. In diesen Fällen informiert der Dienstvorgesetzte unverzüglich die Fortbildungsakademie.

Bitte beachten Sie auch, dass die Teilnahme an Fortbildungen Arbeitszeit ist und somit die Nichtteilnahme ohne Absage einem unentschuldigten Fehlen am Arbeitsplatz gleichkommt! Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass dies arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. In jedem Fall entstehen die Bearbeitungsgebühren in Höhe von 50,00 €

Neukirchener Fortbildungsakademie

Die ständige Weiterqualifizierung unserer Mitarbeiter ist uns wichtig, denn durch interne und externe Aus-, Fort- und Weiterbildung sichern und erweitern wir die fachliche und soziale Kompetenz aller Mitarbeitenden.

2002 wurde daher die Fortbildungsakademie des Neukirchener Erziehungsvereins gegründet, die neben den Mitarbeitenden auch externen Interessenten offensteht. Jedes Jahr organisieren wir zahlreiche Fortbildungen für die verschiedenen Fachbereiche. Unsere Akademie befindet sich im denkmalgeschützten Karl-Immer-Haus, das lange als Diakonissen-Mutterhaus diente. Dort finden sich neben einem  vollausgestatteten Hauptseminarraum weitere Arbeits- und Gruppenräume, die die Lehrenden für Gruppenarbeiten oder parallellaufende Veranstaltungen nutzen können. Eine moderne Kaffeeküche, ein Wintergarten für Pausenzeiten und eine professionelle Bewirtschaftung (warmer Mittagstisch) runden das Angebot ab.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Übernachtungsmöglichkeiten können Sie ortsnah direkt buchen unter Bezug auf die Neukirchener Fortbildungsakademie bei:
Hotel Dampfmühle
Tel. 0 28 45 / 9 34 90
Krefelder Str. 9
47506 Neukirchen-Vluyn
Einzelzimmer: ab 72,50 € (Preisänderung 2020 vorbehalten)

www.hotel-dampfmuehle.de

HINWEISE FÜR EXTERNE TEILNEHMENDE

Wir freuen uns, dass Sie sich für unser Programm interessieren und hoffen, dass Sie darin für Sie interessante und nützliche Fortbildungen finden. Grundsätzlich ist Ihre Teilnahme an allen Fortbildungen möglich, es sei denn, dass die Fortbildung in der Veranstaltungsbeschreibung nur intern ausgeschrieben ist. Für externe Teilnehmende gelten grundsätzlich keine Anmeldefristen, jedoch ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig - möglichst telefonisch unter 02845 / 392 1601 - anzumelden. Sie erhalten in jedem Fall eine Anmeldebestätigung und Rechnung. Mit unserer Anmeldebestätigung wird die Anmeldung für Sie und uns verbindlich. Bitte überweisen Sie den ausgewiesenen Teilnehmerbeitrag innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungserhalt.

Bitte beachten Sie, dass eine Absage Ihrerseits bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn mit einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von 50,00 € berechnet werden muss. Bei kurzfristigen Absagen innerhalb von vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn müssen wir Ihnen die volle Teilnehmergebühr in Rechnung stellen. Diese entfällt nur, wenn es Ihnen oder uns möglich ist, einen Ersatzteilnehmenden zu finden. Die Bearbeitungsgebühr entsteht in jedem Fall.

Der Teilnehmerpreis beinhaltet eine Auswahl warmer und kalter Getränke sowie bei Tagesveranstaltungen ein Mittagessen in der benachbarten Pflegeeinrichtung "Matthias-Jorissen-Haus".

Nach erfolgreichem Veranstaltungsbesuch erhalten Sie eine aussagekräftige Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat der Fortbildungsakademie.

Bildungsscheck und Prämiengutschein

Für Ihre berufliche Fort-und Weiterbildung gibt es zwei staatliche Fördermöglichkeiten: den Bildungsscheck des Landes NRW und die Bildungsprämie bzw. den Prämiengutschein des Bundes. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung soll insbesondere der Kompetenzentwicklung dienen. Ausgeschlossen sind eine Doppelförderung derselben Fort- und Weiterbildung und eine Förderung nach Beginn der Weiterbildung.

Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Beratungstermin.

Was Sie wissen sollten:

  • Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln, werden bis zur Hälfte gefördert.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.
  • Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.
  • Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang.
  • Die Beschäftigten müssen in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten.
  • Der Arbeitgeber (Betrieb) darf i.d.R. höchstens 249 Beschäftigte haben.

Eine Beratung ist für alle Interessierten am Bildungsscheck verbindlich. Dies gilt sowohl für die einzelnen Beschäftigten als auch für Unternehmen. Die Beratung ist kostenlos. Beratungsstellen findet man unter: www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche

Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der Kosten für eine Weiterbildung, maximal 500 Euro. Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn

  • Sie durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und
  • Sie über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal  20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.

Nutzen Sie den Vorab-Check – er gibt Ihnen erste Hinweise darauf, ob Sie einen Prämiengutschein bekommen können.

Den Prämiengutschein erhalten Sie im Anschluss an ein Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle. Mit der Beratungsstellensuche finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Den Prämiengutschein geben Sie bei Ihrem Weiterbildungsanbieter ab und zahlen dann lediglich Ihren Eigenanteil für die Weiterbildung. Sie können jedes Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten.