Erziehungsstellen und FBB

Einem Kind ein Zuhause geben!

Sie haben Freude an der Arbeit mit Kindern und können sich vorstellen, im Rahmen der Familienpflege ein Kind bei sich aufzunehmen?
Sie haben eine pädagogische, psychologische oder medizinische Berufsqualifikation?
Sie sind bereit zur kontinuierlichen Zusammenarbeit mit Träger, Jugendamt und Herkunftsfamilie?
Sie sind bereit, an einer vorbereitenden Schulung teilzunehmen, falls Sie keine der o.g. beruflichen Qualifikationen haben?

Der Neukirchener Erziehungsverein, ein erfahrener diakonischer Träger der Kinder- und Jugendhilfe, bietet Ihnen als Erziehungsstelle kontinuierliche Beratung, Pflegegeld, Erziehungshonorar und Alterssicherung.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Erziehungsstellen/Sonderpädagogische Pflegefamilien

Erziehungsstellen sind eine Form der Familienpflege nach § 33 Satz 2 SGB VIII für in ihrer Entwicklung besonders beeinträchtigte Kinder und Jugendliche, die in der Regel langfristig außerhalb ihrer Herkunftsfamilie leben müssen und die der Betreuung innerhalb eines dauerhaften familiären Bezugsrahmens bedürfen.

Die Entwicklungsbeeinträchtigung der Erziehungsstellenkinder erfordert eine besondere und erhöhte Erziehungs- und Betreuungskompetenz auf Seiten der Erziehungsstelle. In ihrer Arbeit wird jede Erziehungsstelle individuell, intensiv und kontinuierlich durch FachberaterInnen begleitet. Erziehungsstellen sind eine Differenzierungsform der Hilfen zur Erziehung (nach §§ 27 ff SGB VIII) in einer belastbaren und qualifizierten Pflegefamilie.

Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB)

Die Familiäre Bereitschaftsbetreuung ist eine kurzfristige Schutzmaßnahme zum Wohl von Kindern und Jugendlichen. Sie umfasst die Unterbringung, die Betreuung, pädagogische Beratung und Begleitung Minderjähriger in Krisensituationen.

Die Unterbringung erfolgt in speziell ausgesuchten und begleiteten Familien, die kurzfristig, ohne eine vorherige Planung bereit sind, für eine unbestimmte Dauer Kinder und Jugendliche im Rahmen der Krisenintervention bei sich aufzunehmen. In ihrer Arbeit werden die Familien individuell und kontinuierlich durch Beraterinnen und Berater begleitet und betreut.

In den Betreuungsfamilien können Minderjährige im Alter zwischen wenigen Wochen und 17 Jahren aufgenommen werden. Die Familiäre Bereitschaftsbetreuung ist als kurzfristige Schutzmaßnahme zum Wohl von Kindern und Jugendlichen eine eigenständige Hilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).

Ihr Kontakt
Sandra vom Ende
Erziehungsstellen und FBB - Region Nordrhein
Herkweg 8
47506 Neukirchen-Vluyn
Telefon: 02845 / 392-5293
Mobil: 0163 / 7986537
Fax: 02845 / 392-5294
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Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

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Ihr Kontakt
Christina Käsbach
Erziehungsstellen und FBB - Region Köln
Leyboldstraße 16
50354 Hürth
Telefon: 02203 / 297500
Mobil: 0170 / 6753356
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