Unser Spendenkonto
IBAN: DE 3035 0601 9000 0000 8486
Hilfen zum Leben
Der Neukirchener Erziehungsverein ist ein evangelisches Sozialwerk in der Kinder- und Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe.
Als einer der größten Jugendhilfeträger in Deutschland betreuen der Erziehungsverein und die Tochtergesellschaft Paul Gerhardt Werk in Berlin und Brandenburg über 3800 Kinder, Jugendliche und deren Familienangehörige in zehn Bundesländern. In den Ambulanten Hilfen bieten wir Familien unterstützende Hilfen an. Dazu gehören auch Möglichkeiten der Frühförderung bei sozial schwachen Familien. Kinder, die in Regelschulen nicht zurechtkommen, unterrichten wir in unserem Förderschulverbund oder in heilpädagogischen Tagesgruppen.Traumatisierende Gewalterfahrungen können einige der Gründe sein, weshalb Kinder nicht mehr bei ihren Familien leben können. Ihnen geben wir ein neues Zuhause, zum Beispiel in unserem Neukirchener Kinder- und Jugenddorf oder anderen stationären Einrichtungen. Wir greifen auch auf Erziehungsstellen, Familiengruppen und Projektstellen zurück. Mit Angeboten des Betreuten Wohnens begleiten wir Jugendliche und junge Erwachsene auf ihrem Weg in ein selbstständiges Leben.
In der Altenhilfe ist der Erziehungsverein seit den 1980er Jahren verstärkt tätig. In drei stationären Seniorenpflegeeinrichtungen, zwei Tagespflegen und der ambulanten Diakoniestation erhalten pflegebedürftige Menschen professionelle Pflegeangebote und Unterstützung.
In verschiedenen Wohngruppen und –heimen der Behindertenhilfe betreut der Erziehungsverein zudem Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit unterschiedlichen geistigen und schwerstmehrfachen Behinderungen. Angeboten werden auch Entlastungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, die in ihren Familien leben.
Download
Vielen Dank für Ihre Nachricht!
SPENDEN-HOTLINE
0 28 45 / 3 92 92 92
Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 9.00 bis 15.30 Uhr.
STIFTUNG NEUKIRCHENER KINDER- UND JUGENDHILFE
Die Stiftung wurde im Jahr 2002 gegründet. Satzungsgemäß kommen die Stiftungserträge und Spenden ausschließlich der Arbeit des Neukirchener Erziehungsvereins zugute. Unsere Arbeit hat mit Dr. Ursula von der Leyen, Schirmherrin der Stiftung Neukirchener Kinder- und Jugendhilfe, prominente Unterstützung.
So können Sie helfen
Die Stiftung bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten des Engagements:
- Zuwendung: Wie anderen gemeinnützigen Organisationen können Sie auch der Stiftung spenden. Diese Spenden sind steuerabzugsfähig. Sie werden nicht dem Stiftungskapital zugeführt, sondern zeitnah für die Stiftungszwecke eingesetzt.
- Zustiftung: Eine Zustiftung erhöht das Stiftungskapital und bleibt somit langfristig erhalten. Die Zinserträge des Kapitals fließen der Arbeit des Neukirchener Erziehungsvereins zu.
- Themenfonds: Möchten Sie eine größere Summe, vielleicht eine Erbschaft, einbringen und diese an einen besonderen Zweck binden? Dann eignet sich ein Themenfonds, dessen Namen Sie selbst bestimmen. Die Erträge des Fonds werden ausschließlich für den von Ihnen bestimmten Zweck ausgeschüttet, zum Beispiel für die Arbeit mit traumatisierten oder misshandelten Kindern.
- Treuhänderische Stiftung: Sie möchten eine eigene Stiftung ins Leben rufen, scheuen aber den Verwaltungsaufwand? Unter dem Dach unserer Stiftung können Sie ab einer Mindesteinlage von 10.000 Euro eine treuhänderische Stiftung gründen. Die Stiftung Neukirchener Kinder- und Jugendhilfe übernimmt als Rechtsträger die Treuhänderschaft und Verwaltung. Vorraussetzung ist, dass Ihr Stiftungszweck zu unserer Satzung passt.
- Darlehen: Als Stifter können Sie der Stiftung Neukirchener Kinder- und Jugendhilfe ein zinsloses Darlehen zur Verfügung stellen. Auch kleinere Beträge sind dabei willkommen. Die Stiftung legt das Geld an und verwendet nur die Zinsen für ihre satzungsgemäßen Zwecke. Der ursprüngliche Betrag wird dem Darlehensgeber nach Ablauf des Darlehensvertrages in voller Höhe zurückerstattet.
Vielen Dank für Ihre Nachricht!